Einspeisevergütung sichern


Nicht vergessen: Dachs im Marktstammdatenregister eintragen
                                   

Eine der wenigen Pflichten, die mit dem Erwerb eines BHKW einhergehen, ist die Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister. Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob diese eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum.

Wir helfen Ihnen gerne. Hier können Sie sich Sie sich ein Erklärungsvideo anschauen und anschließend die Anmeldung durchführen.

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