Betreiber von Dachs Mini-Blockheizkraftwerken können sich jedes Jahr die gezahlte Energiesteuer zurückerstatten lassen.

Für den im Dachs verfeuerten Brennstoff kann dazu beim zuständigen Hauptzollamt ein Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer gestellt werden.

Der Erstattungsantrag für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31.12.2023 gestellt sein. Um es Betreibern so einfach wie möglich zu machen, bietet SenerTec  nun ein Programm „Dachs Energiesteuer für Betreiber“ im neuen DachsPortal2 an, das auf einfache Weise durch den Erstattungsantrag führt. Die Nutzungsgebühr für das Programm hängt von der Anzahl und Art der abrechnungsrelevanten Geräte eines Standortes ab.

Ihr Weg zur Dachs Energiesteuer: Registrierung im DachsPortal2

Alle Dachs Geräte werden für die Dachs Energiesteuer im DachsPortal2 berücksichtigt. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich ganz einfach registrieren.

Zum Energiesteuer-Tool im DachsPortal2



Beachten Sie die Registrierungshinweise auf der Login-Seite.

 


Nicht vergessen: Dachs im Marktstammdatenregister eintragen
                                   

Eine der wenigen Pflichten, die mit dem Erwerb eines BHKW einhergehen, ist die Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister. Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob diese eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum.

Wir helfen Ihnen gerne. Hier können Sie sich Sie sich ein Erklärungsvideo anschauen und anschließend die Anmeldung durchführen.

Zum Erklärvideo