Jetzt Energiesteuer rückerstatten lassen


Betreiber von Dachs Mini-Blockheizkraftwerken können sich jedes Jahr die gezahlte Energiesteuer zurückerstatten lassen.

Für den im Dachs verfeuerten Brennstoff kann dazu beim zuständigen Hauptzollamt ein Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer gestellt werden.

Der Erstattungsantrag für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31.12.2023 gestellt sein. Um es Betreibern so einfach wie möglich zu machen, bietet SenerTec  nun ein Programm „Dachs Energiesteuer für Betreiber“ im neuen DachsPortal2 an, das auf einfache Weise durch den Erstattungsantrag führt. Die Nutzungsgebühr für das Programm hängt von der Anzahl und Art der abrechnungsrelevanten Geräte eines Standortes ab.

Ihr Weg zur Dachs Energiesteuer: Registrierung im DachsPortal2

Alle Dachs Geräte werden für die Dachs Energiesteuer im DachsPortal2 berücksichtigt. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich ganz einfach registrieren.

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